Therapiekosten, Therapiedauer

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Ab dem 01. April 2017 wird die Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) eingeführt. In der Sprechstunde wird gemeinsam geklärt, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die vorliegende Problematik geeignet ist. Ist eine Psychotherapie angezeigt, dann gibt es am Anfang 4 probatorische Sitzungen. Sie haben in diesen Sitzungen die Möglichkeit, sich über mich und die Behandlung einen Eindruck zu verschaffen und treffen dann die Entscheidung, ob Sie bei mir eine Psychotherapie durchführen möchten. Danach werden gemeinsam die Therapieziele festgelegt. Die Therapiekosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sobald die Therapie beantragt und bewilligt wurde. Die Dauer einer Therapie richtet sich nach der Schwere der Beschwerden sowie den festgelegten Therapiezielen. Die Kurzzeittherapie beinhaltet 24 Sitzungen, die Langzeittherapie 60 Sitzungen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten, bei Bedarf können auch Doppelsitzungen vereinbart werden. Die Therapie kann auf bis zu maximal 80 Sitzungen verlängert werden. Zunächst werden regelmäßige wöchentliche Termine vereinbart. In der Endphase der Therapie finden die Sitzungen in einem längeren Zeitraum (alle 3-4 Wochen) statt.

 

 

 

Private Krankenversicherung

 

Die Vorgehensweise und die Kostenübernahme sowie die Behandlungsdauer ist ähnlich der der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sollten vor der Therapie jedoch überprüfen wie ihre Versicherungsbestimmungen gestaltet sind und die Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.

 

 

 

Selbstzahler

 

Die Berechnung des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bei Therapiebeginn wird zudem ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen.